| zwischen | Britta Singethan • Schmiedeweg 2 • 38170 Schöppenstedt • Tel.: 05332/854 • E-Mail: Britta@YankeeCats.de • Homepage: http://www.YankeeCats.de |
- nachfolgend Züchter genannt - | |
| und | Frau/Herr: _______________________________________ Straße: _________________________________________ Ort: ____________________________________________ Telefon: ________________ Email: ___________________ |
- nachfolgend Käufer genannt - | |
Gegenstand des Vertrages
Der Käufer erwirbt vom Züchter die nachfolgend beschriebene Maine Coon Katze, und verpflichtet sich dafür die Regelungen dieses Vertrages einzuhalten sowie den Kaufpreis zu zahlen.
Name: | Yankee Cats ___________________ | Reg.Nr.: | RVDE ___________ | ||
Geburtsdatum: | __________ | Geschlecht: | ___________ | Farbe: | ___________________ |
Vater: | _________________________________________________________ | ||||
Mutter: | _________________________________________________________ | ||||
Schutzimpfungen und Gewährleistungen
Die Katze hat bei Abgabe einen gültigen Impfschutz gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und auf Wunsch auch Tollwut. Weitere Impfungen oder Tests sind möglich, die Kosten dafür trägt der Käufer. Wird die Leukoseimpfung gewünscht so kann die Katze frühestens im Alter von 18 Wochen abgegeben werden. Die Katze wurde bereits beim Züchter mehrfach entwurmt. Der Käufer verpflichtet sich, alle Impfungen, Entwurmungen und sonstige notwendige Behandlungen regelmäßig durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen. Die Katze wurde bei der letzten Impfung nochmals tierärztlich untersucht. Der Züchter garantiert, das die Katze seines Wissens bei voller Gesundheit ist. Eine Garantie für die weitere Entwicklung der Katze kann nicht übernommen werden. Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten die er selbst nicht erkannt hat.
Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird in folgenden Raten fällig: _______ Euro bei Vertragsabschluss, _______ Euro bei Übergabe der Katze, _______ Euro sobald die Katze das Alter von 12 Monaten erreicht hat. Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters. Bei einem Kater erhält der Züchter zusätzlich 2 Freideckungen, die automatisch verfallen, sobald der Kater kastriert wird.
Der Käufer verpflichtet sich, nicht mit der Katze zu züchten, oder sie anderen Personen außer dem Züchter der Katze zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Als Zucht ist auch die einmalige Verpaarung der Kätzin bzw. die einmalige Decktätigkeit des Katers zu verstehen. Durch diese Verpflichtung ermäßigt sich der Kaufpreis um die letztgenannte Rate auf insgesamt _______ Euro, vorausgesetzt das die Katze bis zum Alter von 12 Monaten kastriert wurde und bis dahin keinen Nachwuchs bekommen oder gezeugt hat. Als Nachweis der Kastration ist dem Züchter eine tierärztliche Bescheinigung über den Eingriff vorzulegen, aus der eindeutig hervorgeht das es sich um die oben genannte Katze handelt. Sollte nachträglich der Wusch aufkommen mit der Katze zu züchten, so ist dieses Vorhaben vorher mit dem Züchter abzuklären. Wenn der Züchter dies gestattet, entfällt die Ermäßigung und der Käufer ist verpflichtet die letzte Rate wie oben aufgeführt zu zahlen.
Übergabe
Bei Übergabe der Katze erhält der Käufer den Impfpass, ein Gesundheitszeugnis, sowie eventuelle sonstige Unterlagen. Der Stammbaum wird erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises bzw. nach Vorlage der Kastrationsbescheinigung ausgehändigt. Als Übergabetermin wird der ______________ festgehalten, dieser Termin kann von Käufer oder Züchter noch verschoben werden. Bei einer Verschiebung um mehr als 4 Wochen durch den Züchter, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten, in dem Fall wird ihm die Anzahlung zurückerstattet. Bei einer Verschiebung um mehr als 4 Wochen durch den Käufer hat der Züchter das Recht unter Einbehalt der Anzahlung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer vor Übergabe vom Vertrag zurück, so ist der Züchter berechtigt 150 Euro vom Kaufpreis einzubehalten.
Rückgabe
Der Züchter verpflichtet sich, die Katze innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zurückzunehmen, wenn das Verhältnis der Katze zu anderen Tieren des Haushaltes oder andere Gründe es dem Käufer unmöglich machen, die Katze zu behalten. In diesem Fall ist der Züchter berechtigt 200 Euro des Kaufpreises zzgl. eventueller sonstiger Unkosten einzubehalten.
Zucht
Wenn der Züchter gestattet hat das mit der Katze gezüchtet wird, darf diese nur mit reinrassigen Maine-Coon-Katzen verpaart werden. Eine Kätzin sollte frühestens nach Vollendung des ersten Lebensjahres gedeckt werden und maximal einmal im Jahr Nachwuchs bekommen. Ein Kater darf nur mit den eigenen Katzen verpaart werden und keinesfalls anderen Züchtern zum Decken zur Verfügung gestellt werden. Falls es nötig ist den Kater von anderen Katzen zu trennen, muss er zu mindestens einem regelmäßig genutzten Wohnraum ständigen Zugang haben. Außerdem sollte er nie von allen Katzen getrennt sein, sondern immer eine Katze zur Gesellschaft haben.
Falls sich herausstellt das die Katze unfruchtbar ist (keinen lebenden Nachwuchs austragen bzw. zeugen kann) oder das die Katze aufgrund eines genetischen Defektes zuchtuntauglich ist und noch keinen Nachwuchs hatte, so erstattet der Züchter dem Käufer ein Drittel des Kaufpreises. Nachweis für die Unfruchtbarkeit ist, dass die Katze dreimal erfolglos mit einem Partner verpaart wurde, der bereits erfolgreich Nachwuchs hatte. Die Paarungsversuche sind vom Käufer nachzuweisen. Vor Erstattung des Betrages muß der Käufer dem Züchter eine tierärztliche Bescheinigung über die Kastration der Katze vorlegen, aus der hervorgeht das es sich um die vorstehend genannte Katze handelt.
Haltung der Katze
Der Käufer verpflichtet sich, die Katze artgerecht und gemäß dem Tierschutzgesetz zu halten. Es ist verboten, die Katze im Käfig oder isoliert zu halten. Die Katze darf nur an der Leine oder in einen ausbruchsicher eingezäunten Garten nach draußen, unkontrollierter Freilauf ist verboten.
Der Züchter hat das Recht sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand der Katze zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen, oder die Untersuchung vor Ort vornehmen lassen. Die Kosten für eine evtl. Behandlung der Katze trägt der Käufer. Sofern das tierärztliche Gutachten eine schlechte Verfassung der Katze, hervorgerufen durch nicht artgerechte Haltung oder Pflege, bestätigt, muss der Käufer dem Züchter die Katze auf Verlangen ohne Anspruch auf Gegenleistung mit allen dazugehörigen Papieren übergeben.
Weitergabe der Katze
Sollte sich der Käufer irgendwann von der Katzen trennen müssen, ist er verpflichtet, den Züchter rechtzeitig schriftlich zu informieren. Der Züchter hat das Vorkaufsrecht. Der Preis muß dem Alter der Katze angemessen sein und ist auf die Hälfte des einstigen Kaufpreises begrenzt.
Macht der Züchter von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, kann der Käufer die Katze an einen anderen geeigneten Platz abgeben. Ausgenommen sind Tierheime und ähnliche Einrichtungen sowie Zoohandlungen und Tierversuchslabors. Die Katze darf nur kastriert abgegeben werden. Der neue Besitzer tritt in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein. Der Käufer hat dem Züchter Name und Anschrift des neuen Besitzers mitzuteilen. Auf Wunsch nimmt der Züchter die Katze zur Vermittlung zu sich. In dem Fall erhält der Käufer nach erfolgreicher Vermittlung die Vermittlungsgebühr, abzüglich der Kosten die dem Züchter entstanden sind.
Es ist verboten, die Katze einschläfern zu lassen, ohne das ein Tierarzt dies aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig erachtet. Wenn die Katze stirbt ist der Züchter umgehend über den Tod zu informieren. Bei unklarer Todesursache ist eine Obduktion durchzuführen.
Sonstige Bestimmungen
Der Käufer versichert, die Katze nur für sich, und nicht im Auftrag Dritter erworben zu haben.
Bei Verstößen gegen einzelne Punkte dieses Vertrages oder deren Missachtung hat der Käufer dem Züchter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zu zahlen, die vom Züchter an eine Tierschutzorganisation weitergeleitet wird. Die Vertragsstrafe ist sofort nach schriftlicher Aufforderung durch den Züchter fällig. Weitere Maßnahmen (Anzeige, Erstattung der Behandlungskosten, Wandlung des Vertrages, etc.) bleiben davon unberührt.
Sollte eine der Vereinbarungen des Vertrages ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Vereinbarungen unberührt. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine gesetzlich zulässige zu ersetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am besten entspricht. Diesem Vertrag liegt das deutsche Recht zugrunde. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien sind der Wohnort des Züchters.
Zusätzliche Vereinbarungen: ________________________________________
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Schöppenstedt, den __________
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__________, den __________
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